OLG Hamm zum staatlichen Neutralitätsgebot: Schöffin darf in Verhandlung kein Kopftuch tragen
![](https://smeralda-investimenti.eu/wp-content/uploads/2024/05/AdobeStock_540773361-QH70Lx-1024x576.jpeg)
Dass der Staat es Richterinnen verbieten darf, mit Kopftuch auf der Richterbank Platz zu nehmen, ist bekannt. Das OLG Hamm stellt nun klar: Das gilt auch für Schöffinnen. Es gewährt damit dem staatlichen Neutralitätsgebot Vorrang.
Neueste Kommentare