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Oberverwaltungsgericht Münster: AfD darf als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ eingestuft werden

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Oberverwaltungsgericht Münster: AfD darf als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ eingestuft werden

Der Verfassungsschutz darf die AfD weiterhin als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ bezeichnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht von NRW in Münster entschieden. Welche Bedeutung hat das Urteil, und wie könnten die nächsten Schritte aussehen?