MLPD scheitert mit Eilantrag vor dem BVerfG: Kein Wahlwerbespot mit kommerzieller Werbung
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Der rbb darf vor der Veröffentlichung eine Sequenz aus einem MLPD-Wahlwerbespot herausschneiden, der gut sichtbar ein Buchcover zeigt. Kommerzielle Produktplatzierungen gehörten nicht in eine Wahlwerbung hinein, so das BVerfG.
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