EuGH zur Fluggastentschädigung: Personalmangel am Flughafen kann ein außergewöhnlicher Umstand sein
Airlines müssen keine Entschädigung zahlen, wenn Verspätungen durch außergewöhnliche Umstände entstehen. Personalmangel bei der Gepäckabfertigung kann einen solchen Umstand darstellen, so der EuGH nun.
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