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BVerfG sieht Verstoß gegen Lebenszeitprinzip: NRW durfte Kölner Polizeipräsidenten nicht verfrüht in den Ruhestand schicken

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BVerfG sieht Verstoß gegen Lebenszeitprinzip: NRW durfte Kölner Polizeipräsidenten nicht verfrüht in den Ruhestand schicken

NRW-Polizeipräsidenten sind keine sogenannten politischen Beamten, entschied das BVerfG. Erfolg hat damit Wolfgang Albers, der als solcher nach den Übergriffen der Kölner Silvesternacht in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden war.