AG Hanau zur Störung des Hausfriedens: Fristlose Kündigung wegen unfreiwilliger „Ice-Bucket-Challenge“
Wer seine Vermieterin wie bei der „Ice-Bucket-Challenge“ mit Wasser übergießt, begeht eine vorsätzliche Körperverletzung und kann deswegen fristlos aus seiner Wohnung geworfen werden, entschied das Amtsgericht Hanau.
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