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Compact-Verbot: Die Begründung des Innenministeriums

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Compact-Verbot: Die Begründung des Innenministeriums

Jetzt ist die knapp 80-seitige Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums gegen das rechtsextreme „Compact-Magazin“ bekannt. Darin listet das Ministerium zahlreiche Belege für die Verfassungsfeindlichkeit von „Compact“ auf und zeigt auch, wie nah das Magazin an der Neonazi-Partei NPD war. Ein „Compact“-Mitarbeiter soll darüber gesprochen haben, Robert Habeck erschießen zu wollen.